Eltern haften für Ihre Kinder! Sicher?

Sicherheitsinspektionen und Beratung für Spielplätze und Sportplätze – Unsere Leistungen im Überblick

Wo fängt „Öffentlichkeit“ an?

Öffentliche Spielplätze – von Stadtparks bis hin zu Kita-Außenflächen – unterliegen strengen Sicherheitsnormen.

Folgende Einrichtungen zählen dazu:

Kindergärten, Kitas und Schulen
Miet- und Eigentums- wohnanlagen
Sport- und Freizeit- anlagen
Schwimmbäder
Hotels und Ferienanlagen
Vereinsgelände
Restaurants, Biergärten und Raststätten
Einkaufszentren

Auch Spielplätze mit eingeschränktem Zugang - etwa in Kitas oder auf Hotelgeländen - zählen als öffentlich und müssen die entsprechenden Sicherheitsstandards erfüllen.

Betreiber öffentlicher Spielplätze müssen Gesetze und Normen einhalten, regelmäßig prüfen, Mängel beheben und so Haftungsrisiken vermeiden – die Sicherheit der Kinder hat oberste Priorität.

Welches Risiko ist zumutbar?

Betreiber öffentlicher Spielplätze müssen sicherstellen, dass alle potenziellen Gefahren, die für Kinder und Jugendliche nicht erkennbar sind, ausgeschlossen werden.

Während eine 100%ige Sicherheit nicht garantiert werden kann, ist es entscheidend, dass Spielplatzgeräte so gestaltet und installiert sind, dass gravierende Gefahren wie der Verlust von Leben, Beweglichkeit, Sinneswahrnehmung oder Gliedmaßen vermieden werden.

Rechtliche Pflichten im Überblick

Die Grafik verdeutlicht die rechtlichen Verantwortlichkeiten, die Betreiber öffentlicher Spielplätze in Deutschland tragen. Im Fokus stehen die Sicherheit der Spielplatznutzer und die Vermeidung von Haftungsansprüchen.

Wichtige Gesetze und Normen:

§ 823 BGB (Schadensersatzpflicht) Bürgerliches Gesetzbuch

Dieser Paragraph bildet die Grundlage für Schadenersatzansprüche. Wer schuldhaft einen Schaden verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet. Das bedeutet, Betreiber haften, wenn mangelnde Sicherheit auf dem Spielplatz zu Verletzungen führt.

Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)

Dieses Gesetz setzt europäische Richtlinien in deutsches Recht um. Es regelt die Anforderungen an die Sicherheit von Produkten, einschließlich Spielplatzgeräten.

DIN EN 1176 –

Diese Europäische Norm legt Sicherheitsanforderungen und Prüfverfahren für Spielplatzgeräte fest.

DIN EN 1177 –

Diese Norm regelt die Anforderungen an stoßdämpfende Spielplatzböden, um das Verletzungsrisiko bei Stürzen zu minimieren.